Bücher halten die Menschheitsgeschichte am Leben
Am 19. Juni 2013 kehrte die Urkunde, in der vor 400 Jahren Bergen seine „ Städtische Gerechtsamkeit“ durch den Herzog von Pommern – Wolgast Philipp Julius beurkundet bekam, in das städtische Eigentum zurück. Diesmal übergab sie kein Herzog, sondern der Landrat von Vorpommern Rügen.
Als nächstes sollte das erste Bürgerbuch von 1613 – 1815 wieder in den Besitz der Stadt Bergen übergeben werden. Es wird derzeit im Kreisarchiv Rügen aufbewahrt.
Dass es überhaupt noch existiert, verdanken wir einem glücklichen Umstand. Der Stadtbrand vom 9.März 1690 vernichtete das Rathaus mit dem Archiv. Der Stadt- sekretarius bewahrte das Buch in seiner Wohnung auf , wohl um es zu vervollständigen.
Nach dem letzten Eintrag 1814 verschwand es dann in den unergründlichen Nischen des Stadtarchivs von Bergen.
Bei Studien zur Stadtgeschichte entdeckte Dr. Erwin Aßmann 1935 unter ungeordneten Akten diesen Folioband, ein einzigartiges Dokument Bergener Stadtgeschichte. Im Mai 2013 hielt ich den wertvollen Band in meinen Händen und war erfreut über den historischen Wert und entsetzt über den desolaten Zustand zugleich. In gelblich pergamentenem Schweinsleder mit Dekor in Blindpressung eingebunden, bewahren die Buchdeckel 547 Seiten auf. Nicht alle Seiten sind beschrieben. In den Maßen Höhe 32, Breite 20 und Tiefe 9 cm verzeichnet diese Foliante handschriftlich alle Neubürger von Bergen , beginnend mit Peter Tetzenfitz, der für 16 Mark am 16.07.1613 Bürgerrecht erhielt und abschließend am 16.02. 1814 mit Heinrich Joseph Brügemann, Sohn des vieljährigen B`s Hermann Heinrich Brügemann und Associe des Bernhard Hermann Brügemann, welcher 1803 zu B`recht hier aufgenommen ist.
2 weitere Bände des Bürgerbuches beinhalten die Jahrgänge vom 28.07. 1814 bis zum 22.12. 1859 und Band 3 vom 29.03.1860 bis am 27.02.1918. An diesem Tag fand die letzte Bürgerrechtverleihung statt.
Uns möchte jedoch der erste Band interessieren. Kirchenbücher haben oft die Jahrhunderte besser überdauert als die städtischen Bürgerbücher. So können wir unser Bergener Bürgerbuch als ein Kleinod ansehen.
Beginnen die Eintragungen 1613 fast nur mit Namen und Summe des Bürgergeldes, so folgen in späteren Jahren Angaben zu persönlichen, wirtschaftlichen Situationen, Besonderheiten und Herkunft. Dazu später einige Beispiele.
Auf der Seite 5 befinden sich handschriftlich einleitende Worte und der Name des ersten Bürgermeisters: … Wie dan auch alle hierinnen ufgeschrieben, so vom Erbaren Rathe in die Zahl der Burger ufgenommen, undt was sonsten in Stadt Bucher gehörich angefangen…Gott der almechtige als ein stifter aller gutten ordenungen, wolle ferner gnadt heil unmdt segen verleien.
Der erste Bürgermeister war der Magister Joannnes Casparus Rupertus aus der Stadt Heringen in Duringen. In Wolgast übte er den Beruf des Advokaten, Procurators und Notars aus bevor er 1613 der erste Bürgermeister der Stadt Bergen auf Rügen wurde.
Von grundlegender Wichtigkeit war der Bürgereid, den jeder Neubürger ablegen musste.
Die erste Voraussetzung war die „Persönliche Freiheit“. Dies war gegeben, wenn der Ersuchende aus anderen Städten seine Geburtsurkunde und den Lehrbrief vorlegte.
Bei Dörflern wurde ein Zeugnis des jeweiligen Dominalbauern verlangt. Gutsuntertänige Bauern, die ihre Freiheit erlangt hatten, legten den Losbrief vor ( Schein der Entlassung). Es gab ebenfalls die Möglichkeit wenn der Petent den Nachweis nicht sofort beibringen konnte, dass dann ein Bergener Bürger eine Bürgschaft für Angaben übernahm.Ein Beispiel vom 13.12.1621 belegt es wie folgt: Bartelmeus Witte, hat sich mit Peter Barsen Tochter befreiet. Weil er keinen Erlassungsschein producieren können, hat er Claus Bornholt zum Bürgen gestellet, selbigen inner Jahresfrist einzubringen oder der Bürgerschaft verlustig sein“.
Die zweite Voraussetzung war die Selbständigkeit. Hierzu zählte die Gründung des eigenen Hausstandes. Da die meisten Bürger Handwerker waren, wurde der Erwerb des Meisterrechts und die Aufnahme in eine Zunft gefordert. In vielen Fällen erfolgte vor dem Bürgerrecht ½ bis zum ¾ Jahr zuvor eine kirchliche Eheschließung. Dieses ist durch die Kirchenbücher dann belegt.
Selten wurde ein Geselle Bürger von Bergen und wenn, dann mit der Option in einer bestimmten Zeit das Meisterrecht zu erwerben. Hier gibt es ein Beispiel vom 01.06.1718 in dem der Schustergeselle Michel Moyßlich aufgefordert wurde, seinen Meister beim Schusteramt zu erlangen.
Als dritter Schritt wurde der Erwerb von Grundbesitz gefordert. Das geschah entweder durch Einheirat, Erbschaft oder Kauf.
Wie zu jeder Zeit gab es Ausnahmen zum Erwerb des Bürgerrechts. Dieses wurde nicht gefordert bei Akademikern und Beamten, die die Freihäuser der Stadt bewohnten. Sie unterstanden nicht der städtischen Jurisdiktion (Gerichtsbarkeit) und waren z.B. Bedienteste der Krone oder der Kirche.
Ein großes Klientel bildeten die Besitzlosen, die sogenannten „Einlieger“. Sie mussten jedoch um in der Stadt wohnen zu dürfen ein „Inliggegelt“ entrichten.
Erfüllte der Petent diese Forderungen, dann meldete er sich beim Rat zwecks „Gewinnung der Bürgerschaft“ an.
Frauen waren in der Regel den Männern unterstellt und hatten kaum Rechte. Sie waren oft gut genug, wenn der Ehemann verstarb und sie als Witwe mit Besitz einen Mann heirateten, der dann darauf das Bürgerrecht beantragte.
Ausnahmen gab es trotzdem. So datiert vom 14.09.1621, dass die Lisabet Ties , eine Giesowè Witbe für einen halben Gulden das Bürgerrecht verliehen bekam. Sie muss wohl eine geachtete Frau in Bergen gewesen sein.
So wurden in den Kriegsjahren 1628 und 29, 37 und 38 keine Bürgerrechte verliehen.
In den ersten beiden Jahren hatte Bergen durch die Belagerung mit Wallensteins kaiserlichen Truppen von Stralsund aus mehrere Regimenter Einquartierung. Unter dieser Last litten die Bergener sehr.
Im 17. Jahrhundt wurden die Petenten ( Anwärter) zum Rat zitiert. Aus dem Bürgerrecht war eine leidliche Bürgerpflicht geworden! An zwei Terminen im Jahr hatten die Neubürger vor dem Rat zu erscheinen. Zu der Ratssitzung war es bis Ende des 18. Jahrhunderts wichtig die „“Ehelichkeit“ der Geburt in der Geburtsurkunde nachzuweisen.
Der Rat beschloss die Festsetzung des Bürgergeld für den Petenten . Wohlstand und Beruf waren mit ausschlaggebend.
Die Bürger des 1. Standes, der Begriff tauchte ab 1720 auf umschloss Akademiker im städtischen Dienst, Kramer( größere Kaufleute) und Hausbesitzer mit Braugerechtigkeit. Sie zahlten 10 Reichstaler als Bürgergeld.
Der 2. Stand betraf die Handwerker, die 5 Reichstaler bezahlten.
Der 3. Stand vereinnahmte die Tagelöhner, die jedoch geringen Grund und Boden ihr eigen nannten. Sie zahlten 3 Reichstaler.
Die Bürgersöhne von Bergen, also Eingesessene, bezahlten 1 Reichstaler und 16 Schilling Bürgergeld. Waren diese nicht in Bergen geboren so mussten sie das Bürgergeld der Zugewanderten Neubürger bezahlen.
Neben Ratenzahlung war es möglich das Bürgergeld in Leistungen abzugelten.
Ebenso kam der Rat finanziell Bürgern entgegen, die unverschuldet in Not geraten waren oder ein seltenes Gewerbe betrieben, welches der Stadt wichtig erschien. Kantoren, deren Söhne und Ratsdiener konnten mit geringerem Bürgergeld rechnen.
So wurde am 14.10. 1672 Herr Petrus Rostke wegen seiner vieljährigen fleißigen Collecturdienste, auch weil er in Kirchen und Schule arbeitet, gelassen, wobei er reservieret den Kirchen- und Schuldienst u. die Personalimmunität, so gleichfalls sel. H. Michael Lange hiebevor genoß. Er zahlte 4 Gulden, das entsprach 2 Reichstaler.
Die Gebühr der Rekongnition war eine stets gleichbleibende Gebühr und floss dem Rat und dem Sekretär zu.
Bevor der Bürgereid abgelegt wurde, wurden die Gebühren der Rekognition, das Eimergeld und evtl. das Bürgergeld bezahlt und der Petent vor einem Meineid gewarnt. Danach legte er mit erhobenem Schwurfinger den „ erectis digitis“, den Bürgereid ab.
Ich N.N. schwere zu Got und uf sein heiliges Wort einen teuren Eid, das ich dem … im regimente nachfolgenden herschafft, auch Einem Erbaren Rhat, alß herren Bürhgermeistern und Rhat dieser guten Stadt, getreu und gehorsam sein, in allen bulligen undt rechtmeßigen sachen, was von Ihnen gesetztet und geordenet, ohne alles verwidernt halten und mich demselben mit aller Ehrerbietung untergeben, auch dieser Stadt ufnehmen und wolfart nach besten meinen Vermögen befodern… So wahr mir got hellfe und sein heiliges Evangelium, durch Jesum Christium. Amen
Soweit ein Auszug aus dem Bürgerbuch, der im Wortlaut vollständig erhalten ist. Durch kleinere Änderungen im Text wurde der Eid dann wie folgt in der Anrede verändert. Das geschah z.B. beim Patronatswechsel: „der hohen Landes Obrikeyt, Ihrer Konegl. Mayst: zu Schweden, unseren allergnedigsten Königen“. Weiter veränderte sich der „Erbaren Rhat“ in der „Ehrenvester Rhat“(Bürgerbuch im Jahre 1679). In einem explizit aufbewahrten Eidbuch wurden diese Texte eingetragen.Die Protokolle führte der Stadtschreiber. Diese sind jedoch zum größten Teil verloren gegangen und hätten uns noch mehr Aufschluss über die Neubürger gebracht.Es ist uns heute nicht mehr bekannt warum Personen als Bürger der Stadt Bergen in früheren Zeiten abgelehnt wurden. Sie sind in das Bürgerbuch nicht eingetragen. Erst ab dem 24.05. 1812 waren die Bürgerrechtsprotokolle in das Bürgerbuch vollständig aufgenommen. Aus dem frühen 17. Jahrhundert sind teilweise die Einlieger mit verzeichnet. Dort finden sich auch Frauen darunter.
Aus der Unterschiedlichkeit der Aufzeichnungen wird noch heute die Handhabung durch die jeweiligen Stadtschreiber deutlich erkennbar.
Uwe Hinz
Inselexperten-Tipp:
Der Autor Uwe Hinz bietet außerdem regelmäßig Stadtführungen in Bergen auf Rügen an:
“Mit Ihrem magister historicus das historische Bergen entdecken”
Ein Streifzug durch unsere Kultur-, Natur-, Architektur- und Kunstgeschichte
Mittwochs (vom 01. April bis 30.September) um 10.30 Uhr
Treffpunkt ist der Platz „ Am Goldener Brinken“ (obere Bahnhofstrasse an der Billroth –Eiche)
ab 2 Personen pro Pers. 10,00 EURO
Dauer ca. 120 Minuten
Individuelle Führungen zu anderen Tagen und Zeiten das ganze Jahr über gern nach Absprache.
Donnerstags (bis Ende September) Kirchen- und Klosterarealführungen von 11.30 – 12.30 Uhr (5 Euro pro Person)
melden am Informationsstand in der Kirche St. Marien
Kontakt: firma-hinz@web.de oder telefonisch unter 03838 252808 (oder abends unter 03838 308485)
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